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mit dem PC
Ab 1.1.2004 gelten folgende neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen:
Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)
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Prozentuale Zuzahlung
Grundsätzlich wird
künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von 10% der Kosten
erhoben. Höchstens allerdings 10 EUR, mindestens 5 EUR. Wenn die
Kosten unter 5 EUR liegen, wird der tatsächliche Preis gezahlt. Belastungsobergrenzen
Alle Zuzahlungen
werden künftig für das Erreichen der Belastungsgrenze
berücksichtigt. Befreiung für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen
Zuzahlungen befreit. Bonusregelung
Wer aktiv Vorsorge
betreibt und an qualitätsgesicherten Präventionsmaßnahmen teilnimmt,
kann von seiner Krankenkasse einen finanziellen Bonus bekommen. Das
kann eine teilweise Befreiung von den Zuzahlungen oder auch eine
Ermäßigung des Beitrags sein. Das gilt auch für Versicherte, die an
einem Hausarztsystem, an einem Chronikerprogramm oder an einer
integrierten Versorgung teilnehmen. Die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick:
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|---|---|---|---|
Was sich ändert |
Wie es sich ändert |
Ausnahmen |
Anmerkungen |
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Zuzahlungen: |
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... beim Arztbesuch |
Praxisgebühr von 10 EUR pro Quartal beim Arzt oder Zahnarzt |
Überweisungen:
Vorsorge: |
10 EUR pro Quartal bedeutet: egal, wie oft man zu einem Arzt geht, und egal, zu wie vielen Ärzten man (mit Überweisung) geht: man zahlt insgesamt nicht mehr als 10 EUR Praxisgebühr innerhalb eines Quartals |
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... bei Arzneimitteln und Verbandmitteln |
Zuzahlung von 10% des Preises, jedoch mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR pro Arzneimittel. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels. |
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Beispiele: Ein Medikament kostet 10 EUR. Die Zuzahlung beträgt den Mindestanteil von 5 EUR. Ein Medikament kostet 75 EUR. Die Zuzahlung beträgt 10% vom Preis, also 7,50 EUR. Ein Medikament kostet 120 EUR. Die Zuzahlung ist auf den Maximalanteil von 10 EUR begrenzt.
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... bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege |
Zuzahlung von 10% der Kosten des Mittels zuzüglich 10 EUR je Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt) |
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Beispiel: |
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... bei Hilfsmitteln |
Zuzahlung von 10% für jedes Hilfsmittel (z.B. Hörgerät, Rollstuhl), jedoch mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR . In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels |
Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10% je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 EUR pro Monat. |
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... bei einer Soziotherapie, bei Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe |
Zuzahlung von 10% der kalendertäglichen Kosten, jedoch höchstens 10 EUR und mindestens 5 EUR |
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... bei der stationären Vorsorge und Rehabilitation |
Zuzahlung von 10 EUR pro Tag, bei Anschlussheilbehandlungen begrenzt auf 28 Tage. |
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... bei der medizinischen Rehabilitation für Mütter und Väter |
Zuzahlung von 10 EUR pro Tag |
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... im Krankenhaus |
Zuzahlung von 10 EUR pro Tag, aber begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr |
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Ein durchschnittlicher Krankenhausaufenthalt dauert 9 Tage. |
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Leistungen der Krankenkasse |
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Sterbegeld |
Werden aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen |
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Sterilisation |
Sofern eine Sterilisation der persönlichen Lebensplanung dient, muss diese Leistung künftig vom Versicherten selbst finanziert werden |
Ausnahme: Wenn eine Sterilisation medizinisch notwendig ist, werden diese Kosten auch weiterhin von der Krankenkasse übernommen. |
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Künstliche Befruchtung |
Reduzierung von vier auf drei Versuche, die von der Krankenkasse zu jeweils 50% bezahlt werden. Altersbegrenzung für Frauen zwischen 25 und 40 Jahren, für Männer bis 50 Jahre |
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Sehhilfen / Brillen |
Grundsätzlich werden sich die Krankenkassen daran nicht mehr beteiligen |
Ausnahme: Ein Leistungsanspruch besteht auch weiterhin für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für schwer sehbeeinträchtigte Menschen |
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Fahrkosten |
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. |
Ausnahme: Wenn es zwingende medizinische Gründe gibt, kann die Krankenkasse in besonderen Fällen eine Genehmigung erteilen und die Fahrkosten übernehmen. |
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Arzneimittel |
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden von den Gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr erstattet. Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen (z.B. Viagra) werden nicht mehr erstattet. |
Ausnahmen: Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandard gehören. |
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Mutterschaftsgeld Empfängnisverhütung Schwangerschafts Abbruch Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes |
Werden zukünftig über Steuern finanziert. Für den Versicherten ändert sich nichts, da diese Leistungen auch weiterhin über die Krankenkasse abgerechnet werden. |
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Da es sich um Leistungen handelt, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse sind, werden diese künftig aus Steuermitteln finanziert. Zu diesem Zweck wird die Tabaksteuer in drei Stufen bis 2005 um insgesamt 1 EUR pro Packung erhöht. |
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... beim Zahnersatz |
Ausgliederung aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen ab 2005, aber: bleibt eine Pflichtversicherung, die man sowohl bei einer der Gesetzlichen Krankenkasse als auch bei einer privaten Krankenversicherung abschließen kann. In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird der monatliche Beitrag pro Versichertem voraussichtlich 6 EUR betragen. Mitversicherte Familienangehörige zahlen keinen Beitrag. |
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Es werden "befundbezogene Festzuschüsse" eingeführt. Kosten oberhalb dieser Festzuschüsse tragen die Versicherten selbst. Am Umfang und an der Qualität der Versorgung wird sich gegenüber heute nichts ändern. |
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... beim Krankengeld |
Ab 2006 wird von den Versicherten ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,5% erhoben |
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ISDN 0921-23582 - MO 10-11 + DO 18-20 Uhr
Heinz A. Guth,
Bayreuth
Diese Seite wurde zuletzt geändert am 12. Februar
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